Menü
Zurück
Der Erwerb und Besitz von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen mit F-Zeichen ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Geschosse dafür sind ohne jede Altersbeschränkung frei erwerb- und besitzbar.
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Eine Waffe wird transportiert, wenn diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. abgeschlossener Waffenkoffer, fest verschlossener Karton mit festem Klebeband umwickelt) mitgeführt wird.
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Unbefugt oder nicht berechtigt für den Umgang mit „freien“ Waffen und Munition sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis ist ausreichend.
Unter folgendem Link finden sie das deutsche Waffengesetz. Dort finden sie zu allen aufgeführten Punkten detailliertere Informationen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Alle Informationen dieser Seite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Wir können trotzdem keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle von 4komma5 angebotenen Waffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen unseres Landes.