Schreckschuss Revolver


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Schreckschuss Revolver

SCHRECKSCHUSSREVOLVER, GASREVOLVER, SIGNALSIGNALREVOLVER

Schreckschussrevolver werden zum Verschießen von Knallkartuschen, Reizstoffmunition oder Pyromunition verwendet. Ein Revolver ist eine zuverlässige und leicht bedienbare Waffe. Besonders beliebt sind Schreckschussrevolver bei Sammlern und zur Verwendung an Silvester zum Verschießen von pyrotechnischer Munition im Kaliber 15 mm.

Ebenfalls finden Schreckschussrevolver Verwendung als Signalgeber bei Rettungsübungen und Sportveranstaltungen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Verwendung als Gasrevolver zur Selbstverteidigung in Notwehrsituationen. Alle hier angebotenen Schreckschussrevolver sind für den deutschen Markt zugelassen und besitzen eine PTB-Zulassungsnummer und das PTB-Zeichen auf der Pistole.

WELCHEN SCHRECKSCHUSSREVOLVER KAUFEN?

Die Auswahl an Schreckschussrevolvern ist groß. Je nach gewünschtem Zweck kommen unterschiedliche Modelle in Frage. Wenn Sie beispielsweise einen Revolver führen möchten, dann sollte dieser auch handlich und nicht zu groß sein. Insbesondere ist dies beim verdeckten Führen wichtig. Auch sollte man bedenken das die Schusskapazität eines Revolvers in der Regel niedriger als bei einer modernen Selbstladepistole ist. Die modernen Modelle von Schreckschussrevolvern sind normalerweise 6-Schüssig und verwenden Schreckschussmunition im Kaliber 9 mm R.K.

DIE MARKENVIELFALT VON SCHRECKSCHUSSREVOLVERN
Bei den Schreckschussrevolvern gibt es Modelle die dem Aussehen nach scharfen Revolvern entsprechen. Hier sind insbesondere die Modelle von Colt und Smith & Wesson zu nennen, welche auch die Originalmarkings aufweisen. Weitere Modelle von Gasrevolvern kommen von Ekol, Reck, Röhm, Record, Weihrauch, Zoraki.
WER DARF EINEN SCHRECKSCHUSSREVOLVER KAUFEN?
Schreckschussrevolver sind den nach dem Waffengesetz den Waffen gleichgestellte Gegenstände, welche frei ab vollendenden 18 Lebensjahr gekauft und besessen werden dürfen.
WO DARF MAN MIT EINEM SCHRECKSCHUSSREVOLVER SCHIESSEN?
Prinzipiell ist jedes Schießen außerhalb von Schießständen erlaubnispflichtig. Jedoch gelten Ausnahmen. Mit einem Schreckschussrevolver dürfen Sie mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes auf dem eigenen befriedeten Besitztum schießen. Beim Schießen mit pyrotechnischer Munition muss sichergestellt sein das das Geschoss das Grundstück nicht verlässt.
FÜHREN VON GAS- UND SIGNALREVOLVERN

Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalrevolvern außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Für den Transport von Gas- und Signalrevolvern, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher).

Keinesfalls darf eine Gas- und Signalrevolver auf öffentlichen Veranstaltungen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel) ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung zum kleinen Waffenschein geführt werden.

Weiterhin besteht zum kleinen Waffenschein die Ausweispflicht (gültiger Personalausweis oder Reisepass). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalrevolvern nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

BELEHRUNG GEM. § 35 ABS. 2 SATZ 2 WAFFG BEIM VERKAUF VON SCHRECKSCHUSS-, REIZSTOFF- ODER SIGNALWAFFEN

Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.