Schreckschuss Pistolen



Schreckschuss Pistolen

SCHRECKSCHUSSPISTOLEN, GASPISTOLEN, SIGNALPISTOLEN

Für SRS-Pistolen werden unterschiedliche Namen verwendet. Schreckschusspistolen werden zum Verschießen von Knallkartuschen, Reizstoffmunition oder Pyromunition verwendet. Besonders beliebt sind Schreckschusspistolen bei Sammlern und zur Verwendung an Silvester zum Verschießen von Feuerwerk.

Ebenfalls finden Schreckschusswaffen Verwendung als Signalpistole bei Rettungsübungen und Sportveranstaltungen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Verwendung als Gaspistole zur Selbstverteidigung in Notwehrsituationen. Alle hier angebotenen Schreckschusspistolen sind für den deutschen Markt zugelassen und besitzen eine PTB-Zulassungsnummer und das PTB-Zeichen auf der Pistole.

WELCHE SCHRECKSCHUSSPISTOLE KAUFEN?

Die Auswahl an Schreckschusspistolen ist groß. Je nach gewünschtem Zweck kommen unterschiedliche Modelle in Frage. Wenn Sie beispielsweise eine Waffe führen möchten, dann sollte diese auch handlich und nicht zu groß sein. Insbesondere ist dies beim verdeckten Führen wichtig. Ebenfalls sollte man in diesem Zusammenhang an den Abzug denken. Wir haben Modelle mit Single-Action und Double-Action im Angebot. Auch sind Magazinkapazitäten von Gaspistolen ein wichtiges Auswahlkriterium.

DIE MARKENVIELFALT VON SCHRECKSCHUSSPISTOLEN
Bei den Schreckschusspistolen gibt es Modelle die dem Aussehen nach scharfen Pistolen entsprechen. Hier sind insbesondere die Modelle von Browning, Colt, Heckler & Koch, Sig Sauer, Smith & Wesson und Walther zu nennen, welche auch die Originalmarkings aufweisen. Glock Schreckschusspistolen gibt es aktuell mit originalen Logo. Auch Schreckschusspistolen von Retay, Ekol und Zoraki sind sehr zuverlässige Pistolen.
WER DARF EINE SCHRECKSCHUSSPISTOLE KAUFEN?
Schreckschusspistolen sind den nach dem Waffengesetz den Waffen gleichgestellte Gegenstände, welche frei ab vollendenden 18 Lebensjahr gekauft und besessen werden dürfen.
WO DARF MAN MIT EINER SCHRECKSCHUSSPISTOLE SCHIESSEN?
Prinzipiell ist jedes Schießen außerhalb von Schießständen erlaubnispflichtig. Jedoch gelten Ausnahmen. Mit einer Schreckschusspistole dürfen Sie mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes auf dem eigenen befriedeten Besitztum schießen. Beim Schießen mit pyrotechnischer Munition muss sichergestellt sein das das Geschoss das Grundstück nicht verlässt.
FÜHREN VON GASPISTOLEN UND SIGNALPISTOLEN

Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalpistolen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Für den Transport von Gas- und Signalpistolen, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher).

Keinesfalls darf eine Gas- und Signalpistole auf öffentlichen Veranstaltungen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel) ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung zum kleinen Waffenschein geführt werden.

Weiterhin besteht zum kleinen Waffenschein die Ausweispflicht (gültiger Personalausweis oder Reisepass). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalpistolen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

BELEHRUNG GEM. § 35 ABS. 2 SATZ 2 WAFFG BEIM VERKAUF VON SCHRECKSCHUSS-, REIZSTOFF- ODER SIGNALWAFFEN

Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.

FAQ

Schreckschusspistolen sind Waffen, welche im Gegensatz zu scharfen Waffen keine Projektile verschießen. Die meisten Schreckschusspistolen sehen zwar aus wie scharfe Waffen, die Läufe dieser sind aber mit baulichen Vorrichtungen versehen, welche das Verschießen von Projektilen verhindert.

Das PTB Siegel kennzeichnet in Deutschland legal zugelassene Schreckschusspistolen. Alle Pistolen ohne dieses Siegel gelten als scharfe Waffen und sind somit erlaubnispflichtig.

Einen kleinen Waffenschein benötigt man, wenn man die Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit tragen möchte. Für den reinen Besitz oder den Transport der Schreckschusspistole ist dieser nicht notwendig.

Eine Schreckschusspistole darf nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition transportiert werden.