Walther P22 Ready Schreckschuss Pistole Schwarz 9 mm P.A.K. (P18)
Die Walther P22 Ready Gas- Signal Pistole kommt mit kompakten Abmessungen und überzeugt mit einem auffallend geringem Gewicht. Durch die schlanke Bauform ist das Modell ideal zum verdeckten Tragen geeignet. Es zeichnet sich durch eine maximale Einsatzbereitschaft aus dank des Verzichts auf eine manuelle Sicherung. Das Polymergriffstück kommt im klassischen P2 Design. Der Griffrücken ist gummiert. Am Schlitten befinden sich extra griffige Durchladeriffelungen. Weitere Merkmale sind ein optimierter Demontagebügel, eine Montageschiene unter dem Lauf, eine beidseitige Paddle-Magazinauslösung (am Abzugsbügel) und ein Single / Double Action Abzug.
Die SRS-Pistole kommt im Kaliber 9 mm P.A.K. (Pistole Automatik Knall) und ist mit einem 7 Schuss Magazin ausgestattet.
Im Lieferumfang befinden sich ein Kunststoffkoffer mit Schiebeverschlüssen und Polsterung innen, sowie eine Laufreinigungsbürste.
Zu beachten gilt zudem, dass der Schießende einen Abstand von mindestens 2 m zu umstehenden Personen einhält.
Die gelieferte Waffe kann eine abweichende PTB-Nummer von der auf den Bildern abgebildeten aufweisen, da SRS-Waffen in regelmäßigen Abständen einer Neuzulassung bedürfen und deshalb dann eine neue Nummer zugewiesen wird.
Technische Daten:
- PTB-Zulassungsnummer: 778
- Kaliber: 9 mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 7 Schuss
- Munition: Platz- / Reizstoffpatronen / Signalmunition
- Länge: ca. 154 mm
- Höhe: ca. 110 mm
- Gewicht: ca. 480 g
Der Erwerb und Besitz von hier angebotenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie SRS-Waffen nur in Verbindung eines kleinen Waffenscheins außerhalb eines befriedenden Besitztums führen dürfen.
Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.
>> Hier << finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit Schreckschusswaffen.
Frei ab 18 Jahren, Altersnachweis erforderlich! Information zur Erbringung des Altersnachweises: >> hier klicken <<